Zuhause im Blumenrain.
Der Blumenrain ist ein Wohn- und Pflegezentrum und zugleich ein Begegnungsort der Generationen.
Besuche nur mit Impfnachweis oder negativem Test gemäss Anordnung Gesundheitsdirektion
Ab 7. April 2021 sind Besuche von Angehörigen und Bekannten nur mit Vorweisung eines dokumentierten negativen PCR-Tests / Antigen-Schnelltests (nicht älter als 7 Tage) oder Impfnachweises (erst 14 Tage nach der zweiten Impfung) möglich.
Bitte machen Sie diese Tests bei Ihrem Arzt, in einem Spital oder bei einer Apotheke.
In Notfällen / Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit bei uns im Blumenrain einen Schnelltest durchzuführen.
Die Zeiten der Testung sind wie folgt:
Montag bis Sonntag zwischen 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, für maximal 4 Personen pro Tag
Eine Voranmeldung unter 044 395 45 45 (Montag bis Freitag – 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) ist zwingend.
Weitere Anordnungen und Besuchsregeln finden Sie unter Aktuelles / Coronavirus - Lockerungen im Schutzkonzept ab 14. April 2021.
Anordnungen, Empfehlungen und Besuchsregeln im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Am 16. März 2021 konnten die impfwilligen Bewohnenden und Mitarbeitenden des Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain das zweite Mal geimpft werden. Aufgrund der neusten Anordnungen und Empfehlungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ist es uns nun erlaubt gewisse Lockerungen im Schutzkonzept vorzunehmen.
Die Lockerungen sind schrittweise vorgesehen und abhängig vom Datum der zweiten Impfung. Diese mehrstufigen Lockerungen werden in Phasen aufgeteilt:
Phase I 2 Wochen nach der Impfung
Phase II 4 Wochen nach der Impfung
Phase III 8 Wochen nach der Impfung
Soweit nicht anders vermerkt, gelten die Regelungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig vom Impfstatus und der Immunität. Als "immun" gilt eine Person 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfdosis oder wenn sie vor höchstens 3 Monaten eine mikrobiologisch dokumentierte Sars-CoV-19-Infektion durchgemacht hat.
Aufgrund der nun für uns aktuellen Phase II sind ab 14. April 2021 folgende Regeln umzusetzen:
Schutz- und Hygienemassnahmen (Maske, Abstand, Händehygiene)
Für alle Bewohnerinnen und Bewohner gelten diese Schutz- und Hygienemassnahmen in allen öffentlichen Innenbereichen des Heims.
Für alle Besucherinnen und Besucher gelten diese Schutz- und Hygienemassnahmen in den Bewohnendenzimmern, in allen öffentlichen Bereichen innerhalb des Blumenrains sowie bei Spaziergängen und Ausflügen im Freien.
Alle Mitarbeitenden halten sich nach wie vor überall an die Schutz- und Hygienemassnahmen.
Maskenpflicht
Für die Bewohnenden gilt die Maskenpflicht nur im Erdgeschoss. Die Abstandsregelung ist weiter einzuhalten. Die Mitarbeitenden sowie die Besuchenden tragen in den Innen- sowie in den Aussenbereichen die Schutzmaske.
Mahlzeiten
Der Speisesaal (inkl. Restaurantteil) und die Lounge stehen den Bewohnenden für die Mahlzeiten zur Verfügung. Das Restaurant bleibt aufgrund der BAG-Weisungen weiterhin geschlossen.
Öffnungszeiten/Zutritt in das Hausinnere
Die eingeschränkten Öffnungszeiten sind aufgehoben. Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen mehr. Der Zutritt ist nach wie vor nur über den Haupteingang möglich. Der Eintritt ist nur durch Betätigung der Glocke möglich.
Besuche
Sämtliche Besuche sind ausschliesslich nur auf vorgängige Anmeldung möglich
Neu sind Besuche in den Bewohnendenzimmern für maximal 2 Personen erlaubt. Die Anmeldung des Besuchs ist während der Arbeitszeiten der Administration, das heisst von Montag bis Freitag, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr via Telefon Nr. 044 395 45 45 möglich. Bitte geben Sie an, ob ein Besuch im Zimmer vorgesehen ist oder im öffentlich zugänglichen Innenbereich.
Die Besucherinnen und Besucher müssen im Haus und ausserhalb auf dem Areal konsequent die vom Haus zur Verfügung gestellten Masken tragen sowie den Sicherheitsabstand einhalten.
Ein dokumentierter, negativer Antigentest oder der Impfstatus muss vorliegen
Seit 7. April 2021 müssen sämtliche Besucherinnen und Besucher, welche das Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain betreten, einmal pro Woche einen negativen Antigentest, den Impfstatus (2 Wochen nach 2. Impfung) oder eine mikrobiologisch dokumentierte Sars-CoV-19-Infektion (nicht länger als 3 Monate zurückliegend) vorweisen.
Diesen erforderlichen Antigentest können Sie bei Ihrem Arzt, in einem Spital oder bei einer Apotheke durchführen lassen. Bitte verlangen Sie für das negative Testresultat eine schriftliche Bestätigung. Diese Bestätigung müssen Sie uns bei Ihrem Besuch vorlegen.
Contact Tracing-Formular ist auszufüllen
Weiterhin ist das Formular für das Contact Tracing mit den Angaben der Personalien und den Besuchsdaten beim Eintreten ins Haus auszufüllen. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen und tragen Sie konsequent Ihre Maske über Nase und Mund. Von Besuchen ist abzusehen, sobald man sich nicht hundertprozentig gesund fühlt.
Bewilligungen für Aufenthalte ausserhalb des Areals vom Blumenrain
Aufenthalte ausserhalb des Areals für immune Bewohnerinnen und Bewohner:
Für immune Bewohnerinnen und Bewohner sind Aufenthalte und Besuche bei Angehörigen ausserhalb des Heims ohne Bewilligung der Heimleitung, unter Beachtung der für die gesamte Öffentlichkeit geltenden Schutzmassnahmen, möglich. Wir bitten Sie trotzdem, die Ausflüge und Besuche beim Empfang anzumelden.
Aufenthalte ausserhalb des Areals für nicht immune Bewohnerinnen und Bewohner:
Für nicht immune Bewohnerinnen und Bewohner sind die Ausflüge und externe Besuche von der Heimleitung zu bewilligen. Wir bitten Sie, sich direkt bei der Heimleitung, Nebojsa Racic, oder in seiner Abwesenheit bei seiner Stellvertretung, Ines Lömker, zu melden (Tel. 044 395 45 45).
Generell gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner: Nach Besuchen bei Angehörigen oder Dritten wird am 5. Tag nach dem externen Aufenthalt ein Schnelltest durchgeführt.
Wöchentliche, repetitive Tests für nicht geimpfte Bewohnende sowie Mitarbeitende
Ab dem 6. April 2021 werden bei allen nicht geimpften und nicht immunen Bewohnerinnen und Bewohner wie auch bei den Mitarbeitenden wöchentlich Tests durchgeführt.
Physiotherapie, Ergotherapie und externe Dienstleistende
Alle externen Dienstleistende müssen ebenfalls einmal pro Woche einen negativen Antigentest, den Impfstatus (2 Wochen nach 2. Impfung) oder eine mikrobiologisch dokumentierte Sars-CoV-19-Infektion (nicht länger als 3 Monate zurückliegend) bei Besuchen im Blumenrain vorweisen.
Die ärztlich angeordneten Therapien dürfen unter beidseitiger Maskenpflicht ausgeführt werden.
Bei dringenden, externen Arztterminen bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Wir werden den Transport und die Begleitung organisieren und durchführen.
Coiffeur, Fusspflege
In unserem Coiffeursalon entfällt die Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Gruppenaktivitäten
Die Gruppenaktivitäten sind mit 10 Personen innerhalb des Heims möglich. Abteilungs- und wohngruppenübergreifende Gruppenaktivitäten, inklusive Andachten (ohne Singen) sind unter Beachtung der vorerwähnten Gruppengrösse erlaubt.
Spaziergänge
Für die Bewohnenden sind die Spaziergänge auf dem Areal ohne das Tragen einer Maske erlaubt. Die Besucherinnen und Besucher müssen nach wie vor eine Maske tragen.
Isolationen
Beim Auftreten von ersten Symptomen werden die Bewohnenden isoliert und Besuche sind bis zum Erhalt des Testergebnisses oder Ablauf der Isolationsmassnahmen nicht mehr möglich. Die Angehörigen und Beistände werden umgehend telefonisch informiert.
Die Anordnungen und Empfehlungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich finden Sie hier.
Zweiter erfolgreicher Impftag
Gut einen Monat nach dem ersten Impftag wurde im Blumenrain zum zweiten Mal gegen Covid-19 geimpft.
Die Bewohnenden kannten den Ablauf bereits: Auf der eigenen Abteilung bekamen sie die Impfung gegen das Coronavirus verabreicht und wurden anschliessend für 15 Minuten überwacht. Auch Personen, die erst kürzlich ins Heim eingetreten waren und die sich für eine Impfung entschieden hatten, nahmen an der Impfaktion teil. Die Folgeimpfung werden sie wiederum in gut einem Monat erhalten. Am Nachmittag pikste Dr. Verena Schmid, Heimärztliche Verantwortung und ihr Team die impfwilligen Mitarbeitenden des WPZ. Im Gegensatz zum ersten Impftag konnten die Impfungen hierbei mit drei anstatt zwei Impfstrassen noch strukturierter und übersichtlicher durchgeführt werden.
Das Impfteam zieht erneut eine positive Bilanz. Heimleiter Nebojsa Racic ist froh, dass alle Impfwilligen die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen. "Es gab nicht viele Personen, die sich nicht impfen lassen wollten. Das freut mich sehr."
Aufgrund der Immunisierung sind erste Lockerungen der Schutzmassnahmen für die Bewohnenden nach zwei Wochen zu erwarten. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich arbeitet zurzeit an den neuen Bestimmungen. Sobald diese bekannt sind, werden sie auf unserer Webseite publiziert.
Restaurant Blumenrain geschlossen
Das Restaurant und die Gartenwirtschaft bleiben für auswärtige Besucherinnen und Besucher bis auf weiteres geschlossen.
Konzipiert für ältere Menschen
Lebensqualität im Alter bedeutet für jede Person etwas anderes. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Betreuungs- und Pflegeform.
Veranstaltungen
Fr 30. April 2021
Aktivitätenplan April
Rund um den Einzug
Gerne informieren und beraten wir Sie zu unserem Angebot und allem, was damit in Verbindung steht.
+41 44 395 45 45
blumenrain@zollikon.ch
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Belma Hodzic steht Ihnen für Fragen oder ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
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belma.hodzic@zollikon.ch
Jobs
Aktuell sind keine Stellen zu vergeben.
Brigitte Arandia steht Ihnen für Fragen oder ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
+41 44 395 45 04
brigitte.arandia@zollikon.ch
«In ein Heim zu gehen, ist nicht einfach.
Für den Betroffenen wie auch für die Angehörigen ist diese Entscheidung oft mit negativen Gefühlen, mit Angst, mit Abneigung oder sogar mit dem Gefühl der Abschiebung verbunden. Wir sorgen dafür, dass sich dieses Bild ändert.
Unseren Bewohnerinnen und Bewohnern vermitteln wir das Gefühl, gebraucht und geschätzt zu sein. Wir leben zusammen, lernen voneinander und treffen Entscheidungen gemeinsam. Wir begegnen uns mit Freude, tauschen uns aus, essen, trinken und festen zusammen. Ebenso teilen wir die schwierigeren Momente im Leben – mit den direkt Betroffenen, mit den Angehörigen und mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Bei uns ist man nicht im Heim, sondern Zuhause. Gerne zeigen wir Ihnen unser Blumenrain.»